Schutzkonzept und Jugendschutz

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Die Akademische Fliegergruppe Freiburg e.V. gibt sich ein Schutzkonzept zur „Prävention sexualisierter Gewalt“

Inhalt des Schutzkonzeptes sind strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung (sexueller) Gewalt und Handlungsanweisungen im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung. Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden. Dieses Schutzkonzept ist in der Vereinssatzung verankert und wird ständig weiterentwickelt.


Auszug aus dem Schutzkonzept:

(Das vollständige Dokument ist im Mitgliederbereich zugänglich und auf Anfrage beim Vereinsvorstand erhältlich)

Umgangsformen

Die Akaflieg setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. Unsere Vereinsmitglieder haben ein Recht darauf, respektvoll behandelt zu werden. Der wertschätzende Umgang mit unseren Kindern und Jugendlichen steht für uns an vorderer Stelle. Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt es in besonderem Maße, das freiwillige Engagement in einer zunehmend individualistisch orientierten Gesellschaft zu fördern. Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen geschützt werden. Neben der sportlichen Entwicklung fördern wir die gesellschaftliche Verantwortung unserer Mitglieder, insbesondere der Heranwachsenden.

Leitbild

Die Akaflieg ist in ihren Aktivitäten grundsätzlich offen für alle Menschen. Wir wollen soziale Integration bewirken, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Wir fördern eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen im Sport, weil jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist. Deshalb heißt die Akaflieg jeden Menschen herzlich willkommen. Der Umgang untereinander ist geprägt von Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fair-Play. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet und das Handeln unterliegt den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Vergebung.

Wir möchten unseren Kindern und Jugendlichen neben dem Sport wichtige Werte mit auf ihren weiteren (Lebens-)Weg geben. Wir leben Gemeinschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung der Persönlichkeit. Wir arbeiten vertrauensvoll mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen zusammen. Wir gehen mit unserer Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll um. Wir beziehen aktiv Stellung für körperliche Unversehrtheit und gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus

Kultur der Achtsamkeit

Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber den Gefährdungen des Sport: Sexualisierte Gewalt, Doping und Medikamentenmissbrauch. Eine aktive Prävention bei Sportler/innen, Übungsleiter/innen, Trainern und Eltern ist wichtig. Dazu dient vor allem eine Kultur des Vertrauens. Grenzüberschreitungen jeglicher Art werden nicht toleriert. Wir möchten Kinder und Jugendliche in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, achtsam und aufmerksam zu werden. Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können.

Wir sind achtsam, wenn es einem Kind nicht gut geht (Kind hat Verletzungen, ist auffällig dünn oder ungepflegt). Zeigt ein Kind oder Jugendlicher stark veränderte Verhaltensweisen, haben wir es im Blick und beobachten das Verhalten über einen längeren Zeitraum. Falls nötig holen wir uns die Meinung eines zweiten Verantwortlichen mit ein.

Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal) und beziehen dagegen Stellung.

Auswahl der Ehrenamtlichen

Alle Übungsleiter (Fluglehrer,  Jugendleiter) und Vorstandsmitglieder müssen eine sogenannte „Negativbescheinigung“ vorlegen.

Der Übungsleiter (ÜL) wird vom Verein eingesetzt und handelt im Auftrag des Vereins. Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner Übungsleiter sorgfältig verhalten. Eine förmliche Qualifikation des ÜL ist nicht erforderlich.

Die Übungsleiter müssen eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen.

Selbstverpflichtungen

wir setzen die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz um und beschäftigten nur Personen (hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich), die geeignet sind Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, betreuen und auszubilden. In besonders durch Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen entstehenden sensiblen Bereichen unserer Organisation verlangen wir von den verantwortlichen Aufsichtspersonen die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Sinne des § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII.

Vertrauenspersonen

Bei konkreten Verdachtsfällen und allen Fragen zum Thema stehen die Vertrauenspersonen

Sophie Schackert unter der Telefonnummer 0176-61650587

und

Christoph Maschowski unter der Telefonnummer 0151-10791324

für weitere Informationen zur Verfügung.